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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 

  •  Jede/r TeilnehmerIn benötigt ein gültiges Skiticket.

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  • Grundsätzlich gilt für alle TeilnehmerInnen Helmpflicht.

  • Bei persönlicher Absage per Mail bis 7 Tage vor Event kann die Startgebühr rückerstattet werden. Spätere Absagen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Sollte das Event aufgrund vom Veranstalter nicht zu vertretenen äußeren Umständen nicht stattfinden können (Wetter), ist eine Erstattung der Startgebühr ausgeschlossen. 
    Der Hauptveranstaltungstag ist jeweils der Samstag. Der Sonntag dient ausschließlich als Ausweichtermin bei witterungsbedingten Einschränkungen. Kann die Veranstaltung aus witterungsbedingten oder sonstigen Gründen an beiden Tagen des jeweiligen Eventwochenendes nicht durchgeführt werden, erfolgt keine Verschiebung des entsprechenden Banked-Slalom-Stopps. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühren, da diese zur Deckung bereits entstandener Kosten, insbesondere für Planung, Personal und Material, verwendet werden.

  • Der Veranstalter, SLD Event & Marketing GmbH, Leopoldstrasse 24/1, 6020 Innsbruck, Österreich, organisiert und leitet im Auftrag des Vereins The Sesh e.V. die Banked Slalom Bewerbe im Jahr 2026 in Schöneben, in der Axamer Lizum und am Kaunertaler Gletscher. Die Teilnehmer dieses Events befahren einen von dem Veranstalter gesteckten Lauf mit Zeitnehmung. Das Event wird in mehrere Kategorien unterteilt (Kids, Youth, Open, Legends, ggf. Snowskate), in denen im Anschluss der jeweilige Sieger gekürt wird. Im Vordergrund steht jedoch nicht der Wettkampfcharakter, sondern vielmehr das gemeinsame „riden“ in den „banks“. Diese Teilnahmebedingungen sollen nunmehr die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer im Rahmen des „Banked Slalom Tirols“ in den oben genannten Destinationen im Jahr 2026 regeln.

 

  • Mit der umseitigen Unterschrift kommt zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer ein Teilnahmevertrag zustande und akzeptiert der Teilnehmer und gegebenenfalls dessen Erziehungsberechtigte/r die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Nicht volljährige Personen sind unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass zumindest ein/ Erziehungsberechtigte/r der Teilnahme zustimmt und dies mit der umseitigen Unterschrift bestätigt. Der Teilnehmer und gegebenenfalls dessen Erziehungsberechtigte/r erklärt ausdrücklich, dass die von ihm umseits angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Bei Bekanntwerden einer bewussten Falschangabe einer dieser Daten ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Event auszuschließen. Sollte das Event aufgrund vom Veranstalter nicht zu vertretenen äußeren Umständen nicht stattfinden können, ist eine Erstattung der Startgebühr ausgeschlossen.

 

  • Der Teilnehmer stimmt dem Erhalt von E-Mails des Veranstalters und seinen Partnern zu und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte am bei dieser Veranstaltung produzierten Bildmaterial beim Veranstalter verbleiben und dieser sich der uneingeschränkten Nutzung, insbesondere auch von personenbezogenen Daten, zu Marketingzwecken vorbehält. Mit dieser Vereinbarung stimmt der Teilnehmer und gegebenenfalls dessen Erziehungsberechtigte/r der Verarbeitung von der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu.

 

  • Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstaltungsvertrag nur auf die konkrete Teilnahme am Banked Slalom Tirol beschränkt ist und sich bspw. nicht auf sonstige, außerhalb dieses Events liegende Aktivitäten des Teilnehmers erstreckt. Er hat die Anweisungen der Organisatoren zu beachten und einzuhalten. Der Teilnehmer bestätigt darüber hinaus, dass er über eine aufrechte Kranken- und Unfallversicherung einschließlich einer Hubschrauberrettung verfügt.

 

  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich jederzeit und ausschließlich auf dem gekennzeichneten bzw. vom Veranstalter vorgegebenen Lauf zu bewegen. Die Teilnehmer dürfen sich zu keiner Zeit in angrenzendes (unbefestigtes) Gelände oder abseits des gesteckten Laufes begeben. Zudem sind die Teilnehmer verpflichtet, die einschlägigen Regeln für sportgerechtes Verhalten, insbesondere die FIS-Regeln, die Vorgaben des Seilbahnbetriebes und alle sonstigen der Sicherheit dienenden Vorschriften einzuhalten.

 

  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem gesteckten Lauf, den Geländegegebenheiten und den sonstigen Bedingungen vor Ort bereits vor der Teilnahme eingehend zu beschäftigen. Weiters verpflichtet sich der Teilnehmer, eine angemessene Sicherheitsausrüstung zu verwenden, insbesondere einen Helm zu tragen. Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer im Vorhinein, dass er seine Fahrweise an seine Kenntnisse und Fähigkeiten unter Einbeziehung des Geländes, des Materials und anderer Personen anpasst. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, in einem alkoholisierten oder einem anderweitig das Bewusstsein bzw. die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkenden Zustand teilzunehmen. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, die Sportgegenstände stets bei sich zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Im Übrigen nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass es sich beim gegenständlichen Event um ein „“ handelt und mit erheblichen Risiken verbunden sein kann.

 

  • Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für durch ihn leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Der Teilnehmer wird den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos halten.

 

  • Ist der Teilnehmer Unternehmer, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz vom Veranstalter örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

  • Für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich allfälliger Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und dem UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind auch die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden

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